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Bauantrag / Baugenehmigung

Für die Errichtung eines Wintergartens ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich.

Bei einem freistehenden Einfamilienhaus gibt es selten Probleme für die Erteilung der Baugenehmigung. Es muß dabei jedoch immer der örtliche Bebauungsplan berücksichtigt werden. Schwieriger wird es bei Reihenhäusern, wo meistens wenig Platz vorhanden ist. Wegen der erforderlichen Abstandsflächen (§6 Abstandsflächen) von mindestens 3m zum Nachbarn ist meistens nur eine Grenzbebauung möglich. Bei einer Grenzbebauung muß der Nachbar (die Nachbarn) mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden sein. Wenn der Nachbar einverstanden ist, wird eine sogenannte “Anbaubaulast” bei allen beteiligten in das Grundbuch eingetragen. D. h. der Nachbar erlaubt dem Bauherr die Grenzbebauung, und kann seinerseits in gleicher Bautiefe eine Grenzbebauung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Diese Art der Baulast ist kein Nachteil für den beteiligten Nachbar, weil er wenn er später einmal etwas anbauen möchte, die Zustimmung des Nachbarn schon hat. Der Eintrag im Grundbuch kann nicht mehr Rückgängig gemacht werden. Die Gebäudeabschlußwände zum Nachbarn müssen bei einer Grenzbebauung der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen. D.h. Glas- und Öffnungselemente sind an dieser Stelle nicht erlaubt.

Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich: Amtliche Formulare “Bauantrag” und “Baubeschreibung”, Erhebungsbogen für die Baustatistik, Lageplan, aktuelle Flurkarte (maximal sechs Monate alt), Grundriß- und Ansichtszeichnungen. Ein Bauantrag wird immer bei der örtlichen Gemeinde eingereicht. Bei Bauvorhaben in einem Gebiet mit einem Bebauungsplan dauert die Bearbeitung ca. 4 - 6 Wochen. Im Außenbereich ca. 10 - 12 Wochen, weil dann noch andere Behörden an dem Verfahren beteiligt werden.

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